Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erarbeiteten zusammen mit anderen Ämtern und Experten den schweizerischen Aktionsplan "Risikobeurteilung und Risikomanagement synthetischer "Nanopartikel". Dieser zeigt auf, welche Arbeiten in der Schweiz nötig sind, um Wissenslücken zu schließen. Er lehnt sich an einen vergleichbaren Aktionsplan der EU vom Juni 2005 an. Dazu wurde in der Schweiz ein Expertengremium eingesetzt, dass den Maßnahmen- und Handlungsbedarf für die Sicherstellung und Regulierung des Arbeitnehmer-, Verbraucher- und Umweltschutzes erarbeitet. Im Dezember legten das BAG und das BAFU ein Vorsorgeraster zum sicheren Umgang mit Nanomaterialien vor.
Link zu weiteren Informationen zum Aktionsplan
Hinsichtlich der Brand- und Explosionsgefahr von synthetischen Nanopartikeln veröffentlichte das BAFU 2010 eine Studie, die eine regulative Überarbeitung der Schweizer Störfallverordnung nach bisheriger Erkenntnislage für noch nicht notwendig erachtet. Generelle Schlussfolgerungen liessen sich aber aufgrund fehlender Grundlagendaten noch nicht ziehen.
Die BSI Group ist eine britische Normungsorganisation und kann als Pendant zum Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN) verstanden werden.
Die Organisation hat erst kürzlich neun neue Dokumente zum Thema Nanotechnologien veröffentlicht. Es handelt sich um Richtlinien bezüglich Kennzeichung, Terminologie und Sicherheit sowie Praxisempfehlungen (good practice).CORDIS ist das offizielle Informationsportal für Forschung und Entwicklung (FuE) aus Europa und für die Nutzung europäischer FuE-Ergebnisse.
Hier finden sich auch Informationen zur Teilnahme an den jeweiligen Forschungsrahmenprogrammen der EU.
Link zum Forschungs- und Entwicklungsinformationsdienst der EU
Auf Einladung und unter Leitung von defra (Department for Environment, Food and Rural Affairs) fanden in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Stakeholderforen zur Nanotechnologie mit Teilnehmern aus Regierung, Industrie, Wissenschaft und gesellschaftlichen Gruppen statt.
Gesamtübersicht Nanotechnologie Stakeholder Foren
Die Defra entwickelte 2006 ein freiwilliges Bericht-Schema (Voluntary Reporting Scheme), in dem Unternehmen angeben können, mit welchen Nanomaterialien sie arbeiten. Darüber hinaus ist DEFRA aktiv an Normungsaktivitäten in England beteiligt.
Im März 2010 veröffentlichte das Britische Umweltministerium eine neue Strategie zu Nanotechnologien: "UK Nanotechnologies Strategy: Small Technologies, Great Opportunities". Diese legt dar, welche staatlichen Maßnahmen ergriffen werden, damit jeder von den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Chancen der Nanotechnologien profitieren kann und wie die Herausforderungen dieser Technologie aussehen.
Link zur Nanotechnologieseite des britischen Umweltministerium (defra)
Dabei wurden 243 Produkte auf dem dänischen Markt gefunden, die Nanomaterialien enthalten (Kosmetika, Oberflächenbehandlungsmittel, Sportartikel). Mehr als die Hälfte davon kommen aus Europa - die meisten aus Deutschland und der Rest aus Großbritannien, Finnland und Frankreich.
Link zur Studie des dänischen Umweltministeriums (.pdf, 283 kB)
Link zur Webseite des Dänischen Umweltministeriums (in engl. Sprache)
Die Europäische Kommission hat auf den Seiten der Generaldirektion Unternehmen und Industrie (DG Enterprise) eine Stellungnahme zum Thema "REACH und Nanomaterialien" veröffentlicht. Die Mitarbeitenden der DG Enterprise haben maßgeblich an der Stellungnahme der EU-Kommission zu den gesetzgeberischen Aspekten von Nanomaterialien unter REACH mitgearbeitet. Die Seite zu Nanotechnologien ist Teil des Webportals zu REACH und GHS (Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals).
Die Generaldirektion Umwelt ist eine der zahlreichen Generaldirektionen der Europäischen Union und informiert auf ihrer Webseite über alle Tätigkeiten der EU im Bereich Umwelt. Auf der übersichtlichen Themenseite zu Nanotechnologien der Behörde findet man die wichtigsten umweltrelevanten Informationen zu Nanotechnologien in englischer Sprache. Alle wichtigen Projekte sowie die dazugehörigen Dokumente der EU zu Nanotechnologien kommen zur Sprache. Das DG ENVIRONMENT selbst unterhält bisher kein solches Projekt.
Zu den Aufgaben der Generaldirektion gehört somit die Koordination der Rahmenprogramme für Forschung und technologische Entwicklung, welche die Hauptinstrumente der EU für die Forschungsfinanzierung in Europa darstellen. Die Rahmenprogramme sind Ergebnis eines Konsultationsprozesses mit Wissenschaft, Forschungseinrichtungen und Institutionen der politischen Entscheidungsfindung sowie anderen interessierten Parteien.
Link zu einer Zusammenfassung der Aktivitäten zu Nanotechnologien der Generadirektion Forschung
Link zur Generaldirektion Forschung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher ist ein zentrales Organ der Europäischen Union mit der Aufgabe, die Gesundheit und Sicherheit der europäischen Bürger zu verbessern und das Verbrauchervertrauen zu stärken.
Die Generaldirektion SANCO koordiniert eine Vielzahl von Nanotechnologieaktivitäten, die auf einer zentralen Webseite zusammengefasst sind. Hierzu gehört unter anderem auch die jährliche Stakeholder-Konferenz "Safety for Success".
Link zur Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher der Europäischen Kommission
INERIS ist unter anderem an den Forschungsprojekten im Zuge der Forschungsrahmenprogramme der EU beteiligt.
Link zum Französischen Institut für Industrie- und Umweltrisiken (INERIS)
Die europäische Chemikalienagentur, mit Sitz in Helsinki, hat sich die Aufgabe gestellt, chemische Stoffe zu registrieren, zu bewerten, zuzulassen und zu beschränken (REACH), um einen gleichen Standard in Europa zu schaffen.
Die benannten REACH-Verfahren sollen einen höheren Informationsgehalt gewährleisten, um eine sichere Verwendung von Nanomaterialien zu ermöglichen.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit der Grundpfeiler der Risikobewertung der Europäischen Union. In enger Zusammenarbeit mit nationalen Behörden und offenem Austausch mit betroffenen Interessengruppen, stellt die EFSA unabhängige wissenschaftliche Beratung zur Verfügung und kommuniziert deutlich und verständlich über vorhandene und aufkommende Risiken.
Im März 2009 veröffentlichte die EFSA ein umfangreiches Gutachten zu Nanotechnologien im Bereich Lebens- und Futtermittelsicherheit. Das Gutachten stützt sich auf ca. 200 Stellungnahmen von etwa 30 Organisationen und Einzelpersonen. Ziel des Gutachtens war es, herauszufinden, ob und in welcher Weise, die bestehenden Risikobewertungskonzepte auf Nanotechnologien angewendet werden können.
Die gut aufgebauten Internetseiten zur Nanotechnologie sind in deutscher Sprache verfügbar. Weitere Informationen sind über die Seite der EFSA zugänglich.
Aufgabe der EGE ist die Bearbeitung von ethischen Fragen, die aus Wissenschaft und neuen Technologien erwachsen. Die Expertengruppe soll der Europäischen Kommission hinsichtlich Vorbereitung und Implementation von Gesetzen beratend zur Seite stehen. Das Gremium besteht aus 15 Experten, die von der Kommission ernannt werden. Die Gruppe verfolgt einen inderdisziplinären Ansatz und arbeitet zu folgenden Bereichen: Biologie, Gentechnik, Medizin, Pharmakologie, Agrarwissenschaften, ICT, Recht, Ethik, Philosophie, Theologie und Nanomedizin.
Die EMPA ist eine interdisziplinäre Forschungs- und Dienstleistunginstitution für Materialwissenschaften und Technologieentwicklung in der Schweiz. Die EMPA hat verschiedene Abteilungen und Arbeitsgruppen, die sich mit der Erforschung und Entwicklung von Nanomaterialien und Nanotechnologien befassen. Hierzu gehört auch die Risikobewertung sowie die Entwicklung von geeigneten Testverfahren und Messmethoden.
Die EMPA veranstaltet außerdem jährlich ein Treffen zum Thema Nanotechnologien.
Link zur deutschen Seite der EU-OSHA
Im Juni 2009 wurde ein Übersichtsbericht zum Thema „Nanopartikelexposition am Arbeitsplatz“ herausgegeben, der bestehende Literatur zusammenführt. Vor allem die weitere Erforschung von Risiken am Arbeitsplatz im Zusammenhang mit Nanopartikeln, die Standardisierung von In-Vitro-Tests als geeignetes Untersuchungswerkzeug von Gesundheitsrisiken und die Ausbildung von Fachkräften zum Umgang mit Nanopartikeln am Arbeitsplatz werden als zukünftiges Arbeitsziel herausgestellt.
Die Europäische Komission, höchstes Gremium innerhalb der Europäischen Union, ist mittlerweile nach Angaben von Euractiv.com bei der Unterstützung und Entwicklung von Nanotechnologien der weltweit größte öffentliche Geldgeber.
Strategisches Ziel im Bereich der Nanotechnologien ist es, eine "European Research Area" einzurichten. So hält die Kommission Mitgliedstaaten dazu an, öffentliche Forschungsmittel zu erhöhen, die Nano-Infrastruktur zu verbessern und "human resources" zu mobilisieren. Weiter wird geraten, die Förderung industrieller Innovation und internationaler Zusammenarbeit zu verbessern, ohne gesellschaftliche Belange wie Gesundheit, Sicherheit, Umwelt und Verbrauchersicherheit aus den Augen zu verlieren. Weitere Aktivitäten kann man dem aktuellen "Zweiten Durchführungsbericht zum Aktionsplan für Europa 2005-2009" entnehmen.
Momentan bereitet die Europäische Kommission eine Antwort auf die Forderung des Europäischen Parlaments, die gesamte auf Nanotechnologie bezogene Gesetzgebung innerhalb der nächsten zwei Jahre zu überprüfen, vor. Eine aktuelle Rede von Stavros Dimas lässt bereits erkennen, dass die Kommission der Aufforderung nachgehen will.
Im Jahr 2011 wird die Kommission einen Fortschrittsbericht über die Umsetzung bestehender Regelungen für Nanomaterialien vorlegen.
Link zu Euractiv.com, einer Nachrichtenseite über Geschehnisse in der EU
Link zum zweiten Durchführungsbericht des Aktionsplans für Europa 2005-2009 (.pdf, 60 KB)
Link zur Übersichtsseite mit den wichtigsten Dokumenten (in allen EU-Sprachen)
Link zu den verschiedenen wissenschaftlichen Ausschüssen (Scientific Committees) der EU
Das Joint Research Center stellt sich die Aufgabe, wissenschaftliche und technische Unterstützung für die Konzeption, Entwicklung, Einbettung und Überwachung von EU-Gesetzesinhalten zu leisten. Das JRC ist in sieben Institute unterteilt und liefert Expertise für die Europäische Kommission und internationale Organisationen wie ISO, CEN und OECD.
Link zur Überblicksseite von JRC (englisch)
Das Institut für Gesundheit und Verbraucherschutz (IHCP) ist eines der sieben Institute des JRC. Vor allem DG SANCO, DG ENTR und DG ENV werden in ihrer Arbeit von diesem Institut unterstützt. Das IHCP arbeitet zu Themen wie Testmethoden für künstlich hergestellte Nanomaterialien, Charakterisierung und Standards für Toxizitätstests.
Link zur Nanotechnologieseite des JRC-IHCP (englisch)
Im Juni 2010 hat das JRC gemeinsam mit der Chinese Academy of Inspection and Quarantine (CAIQ) eine Vier-Jahres-Vereinbarung verabschiedet. Dieses Abkommen dient dazu, die Forschung im Bereich Konsumentensicherheit voranzutreiben und potentielle Risiken der Nanotechnologien zu untersuchen. Diese Gremien, die technische Unterstützung für Politiker bereitstellen, haben es sich zur Aufgabe gemacht, den Verbraucherschutz zu verbessern und alternative Methoden der Tierversuche zu entwickeln.
Unter dem Programm NanoNed hat die niederländische Regierung 15 Millionen Euro in ein Projekt investiert, um die Forschungen, Entwicklungen und Innovationen im Bereich der Nanotechnologien zu fördern. Das Programm wird bis Ende 2010 ausgeführt.
NanoLab ist ein Nationalkonsortium bestehend aus neun Partnern, unter anderem auch die "Philips Research Laboratories". Das Hauptziel des NanoLabs ist es, technische Infrastruktur für die Bereiche der Nanomedizin- und Nanobiotechnologieforschungen zu vermitteln sowie die Forschungen in diesen Bereichen zu unterstützen.
Zu den Aufgaben von SCENIHR gehört die Erstellung von Gutachten zu Risikofragen. SCENIHR besteht jeweils aus ausgesuchten, internationalen Expertinnen und Experten, die gemeinsam eine wissenschaftliche Stellungnahme formulieren. Im Mittelpunkt stehen gesundheits- oder umweltrelevante Fragen zu verschiedenen Themen, wie z.B. Nanotechnologien.
Im Zuge der Risikoabschätzung im Bereich Nanotechnologien wurde die unabhängige SCENIHR beauftragt, die Eignung der existierenden Methoden zur Abschätzung der Risikopotenziale von Nanotechnologien zu untersuchen. Diese und weitere relevante Studien machen SCENIHR zu einem wichtigen administrativen Akteur bezüglich der Auseinandersetzung mit den Risiken der Nanotechnologien.
Im Juli 2010 hat SCENIHR von der Europäischen Kommission den Auftrag bekommen, zentrale Elemente einer wissenschaftlich fundierten Arbeitsdefinition des Begriffs "Nanomaterial" zu identifizieren.
Folgende Fragen stehen dabei im Mittelpunkt: