Produktsicherheit

Die Begriffe des Verbraucherschutzes, der Konsumentensicherheit oder der Produktsicherheit werden in der Regel synonym verwendet. Im Zentrum der Debatte stehen Fragen, ob von den Produkten, in denen Nanomaterialien enthalten sind, Risiken für die Gesundheit der Verbraucher ausgehen.

BfR: Informationen zur Sicherheit von Nanoprodukten

(c) Science2Public
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Das BfR hat in seinen häufig gestellten Fragen zwei Abschnitte zur Produktsicherheit. Unter dem Titel: "Gehen von Nanoprodukten spezifische gesundheitliche Risiken aus?" unterscheiden die Autoren zwei grundsätzliche Produkttypen: erstens Produkte, in denen Nanomaterialien fest eingebunden sind; zweitens Produkte, bei denen Nanomaterialien eine hohe Mobilität aufweisen.

Link zur Antwortseite des BfR 

Weitere Antworten geben Hinweise, welche Nanomaterialien in welchem Einsatzbereich bereits getestet wurden und ob  dabei negative Effekte für die Gesundheit oder die Umwelt beobachtet wurden.

Link zur Frage- und Antwortseite des BfR

EU Kommission 2007

Im  Bericht "Nanomaterials and Consumer Protection: The Role of Risk Assessment" (2007) der EU-Kommission wird die Notwendigkeit einer Einzelfallbetrachtung folgendermaßen begründet:

  • Derzeit liegen nur unzureichende Daten vor, die die systematischen Identifizierung möglicher toxischer Charakteristika der gesamten Produktpalette ermöglichen. Insofern müsse sämtliche Risikobewertung am Einzelfall erfolgen.
  • Notwendigkeit adäquater Messmethoden, Berücksichtigung von Oberflächeneffekten und Partikelcharakteristika.
  • Berücksichtigung des möglichen spezifischen biologischen Verhaltens von Nanopartikeln. Die Extrapolation der Daten von "bulk material" könnte falsche Schlüsse nahelegen. Notwendigkeit spezieller toxikologischer Studien.
  • Berücksichtigung spezifischer Wirkungen durch Aggregation von Nanomaterialien.
  • Entwicklung geeigneter Methoden zur Abschätzung der Exposition des Menschen bei Konsumprodukten (z.B. in Konsumprodukten, Pharmazeutika, Lebensmitteln) und im Bereich des Arbeitsschutzes.

Link zum Bericht (.pdf, 64,5 KB)

Kennzeichnung nanotechnologischer Produkte in der EU 2009

Nanotechnologische Produkte sind derzeit noch nicht kennzeichnungspflichtig. Dies soll nun auf EU-Ebene geändert werden, das Parlament hat hierzu für den Bereich Kosmetikprodukte bereits ein neues Gesetz verabschiedet (welches 2012 in Kraft treten wird) und diskutiert für den Bereich neuartige Lebensmittel einen neuen Gesetzesvorschlag.

In beiden Fällen wird Bezug auf die Verwendung von Nanomaterialien und -technologien bei der Herstellung und beim Verkauf solcher Produkte genommen. Vor allem durch Kennzeichnung von Inhaltsstoffen, aber auch durch Genehmigungs- und Meldepflichten, Datentransparenz und der Berücksichtigung ethischer Aspekte soll die Sicherheit nanotechnologischer Produkte für Verbraucher erhöht werden.

Hierzu finden sie im Bereich Rechtsrahmen - EU  auf dieser Website weitere Informationen sowie Links zu den Originaldokumenten der EU.

Link zu weiteren Informationen im Bereich Rechtsrahmen

Verband der Chemischen Industrie (VCI)

Der VCI veröffentlichte auf seiner Website eine Positionierung zum Thema "Produktverantwortung bei Nanomaterialien" (Stand 15.6.2009). Das Dokument verweist auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und nimmt Stellung zu folgenden Punkten:

  • Sichere Handhabung von Chemieprodukten
  • Verantwortlichkeit des Produzenten/ Verarbeiters für seine Produkte
  • Dauer der Produktverantwortung
  • Sicherheitsmaßnahmen
  • Sicherheitsdatenblatt

Weitere Positionsformulierungen sowie der Verweis auf Leitfäden des VCI zum Umgang mit Nanomaterialien finden sie unter folgenden Links:

Link zu den Positionen des VCI zum Thema "Produktverantwortung bei Nanomaterialien"

Link zu einer Übersicht des VCI mit Leitfäden zum Thema "Nanomaterialien"

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